Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzgeber hat Ende Mai die neue Pflegereform beschlossen. Gerade für Arbeitgeber und deren Abrechnungsstelle, wozu die Steuerberatungskanzleien zählen, bedeutet dies wieder ein hoher bürokratischer Aufwand. Hierzu mehr im beigefügten Anhang.
Ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.
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