Aktuelles Monatsinformation

Monatsinformation 01|2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes, zufriedenes und erfolgreiches neues Jahr 2025 wünschen. 

Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft. Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.

Ab 2025 sind auch neue Meldepflichten für Registrierkassen zu beachten (Anmerkungen, Seite 9). Da es bei der Verletzung von formalen Pflichten im Bereich der Kassen bei Prüfungen immer wieder zu Beanstandungen kommt, fügen wir Ihnen in der Anlage eine Mandanten-Info zur Kassen-Nachschau bei. Hier ist dargestellt, dass Prüfer des Finanzamts auch unangekündigt bei Ihnen eine solche Nachschau durchführen können.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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