Aktuelles Monatsinformation

Monatsinformation 01|2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die Zusammenarbeit im Jahr 2025 bedanken. Daneben wünschen wir Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches, gesundes und zufriedenes neues Jahr 2026.

Sehr umfassend ändern sich zu Beginn des Jahres die Vorgaben zum Mindestlohn, welcher auf Euro 13,90/h angehoben wird. Durch die Koppelung der Verdienstgrenze beim Minijob an den Mindestlohn steigt die Mindestlohngrenze auf Euro 556,- pro Monat. Details können Sie in der Info zum Mindestlohn hier entnehmen.

Desweiteren erhalten Sie hier zusätzlich die Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung zum Mindestlohn vom 22.12.2025. Diese Verdienstgrenze ist von bisher Euro 556,- auf neu Euro 603,- gestiegen. Dies möchten wir richtigstellen. Ab Januar gelten daher Euro 603,- als neue Mini-Job-Verdienstgrenze. Ab 2027 steigt diese auf Euro 633,-.

Ergänzend zu den Hinweisen im letzten Rundschreiben zu E-Rechnungen noch folgende Hinweise. Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sowie Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen auch zukünftig als sonstige Rechnung ausgestellt werden und müssen nicht den technischen Anforderungen einer E-Rechnung entsprechen. Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 € ab dem 01.01.2027 und für alle übrigen Unternehmen ab dem 01.01.2028. Die technische Möglichkeit zum Empfang und zur GoBD-konformen Archivierung sind bereits seit 01.01.2025 gesetzlich verpflichtend.

Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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