Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie unsere Monatsinformation zu den neuen Rechengrößen, welche bei Arbeitnehmern in 2023 zu beachten sind. Aus der Broschüre ergeben sich die neuen Sachbezugswerte ebenso wie die wichtigsten Freibeträge für z.B. Verpflegungspauschalen oder auch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Die Monatsinformation geht auf das Arbeiten im Homeoffice ab 2023 ein. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.
Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.
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