Aktuelles Monatsinformation

Monatsinformation 06|2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wurden in jüngster Zeit doch immer wieder zu Besonderheiten befragt, welche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht zu beachten sind. Daher haben wir Ihnen in der Anlage eine Mandanten-Information beigefügt, welche sich detailliert mit den wichtigsten Regelungen hierzu befasst. Dies sowohl für den Erwerb im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit als auch für private Erwerbe.

Daneben erhalten Sie einen Überblick über weitere steuerliche Besonderheiten in den Monatsinfos für Juni. In einem zitierten Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen nach dem Finanzgericht Münster nicht vor, wenn Haupt- und Zweitwohnung lediglich 30 km auseinanderliegen und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter einer Stunde bewältigt werden kann.

Trotz des Regierungswechsels bleibt das Bundesfinanzministerium nicht untätig. Mit einem umfangreichen Schreiben wurde das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst. Es gibt sehr viele Besonderheiten, welche in diesem Bereich zu beachten sind.

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Wir beraten Sie gerne.

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