Sehr geehrte Damen und Herren,
neben dem monatlichen Rundschreiben fügen wir Ihnen noch zwei weitere Anlagen bei, welche in der Praxis wertvolle Hilfestellung geben können. Zum einen ist ganz aktuell Ende Juli das lang erwartete BMF-Schreiben zur neuen Steuerfreistellung für Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG ergangen.
Daneben wurde die Mandanten-Info „Extras für Ihre Beschäftigten“ durch die Datev aktualisiert. In dieser Info-Broschüre sind die wichtigsten Steuervergünstigungen dargestellt, welche Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können.
Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet wird, der Ermittlung der AfA zugrunde gelegt werden kann.
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