Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchten wir Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes, zufriedenes und erfolgreiches neues Jahr 2024 wünschen.
Für Betreiber älterer Photovoltaikanlagen, welche noch einen Eigenverbrach versteuern müssen, sollten dringend Entnahmeüberlegungen angestellt werden. Bitte melden Sie sich hierzu spätestens Anfang nächster Woche bei uns.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich auch in diesem Jahr nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt. Teile des Wachstumschancengesetzes wurden umgesetzt.
Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf Euro 12,41 je Stunde, ab 1.1.2025 auf Euro 12,82. Dies ist in der Zwischenzeit verbindlich beschlossen. Aufgrund der Bedeutung dieser Regelungen fügen wir hier eine Mandanten-Info bei, welche im September 2023 im Hinblick auf diese damals noch geplanten Anpassungen erstellt wurde.
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