Aktuelles Monatsinformation

Monatsinformation 02|2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben unseren Monatsinformationen erhalten Sie in der Anlage zwei aus unserer Sicht wichtige Merkblätter. Aus dem Merkblatt „Übersicht Lohnsteuerwerte 2024“ ergeben sich auf einen Blick die aktuell gültigen Pausch- und Freibeträge, welche auch gegenüber Arbeitnehmern steuerfrei erstattet werden können. 

Das Merkblatt „Das Gebäudeenergiegesetz“ gibt einen aktuellen Überblick über die heute gültige Rechtslage für die Mandanten, welche neu bauen möchten oder gerade energetische Sanierungen planen.

Nach wie vor sind einzelne Details zu noch geplanten Gesetzesänderungen noch nicht final entschieden. So ist der Referentenentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht worden. Es enthält u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.

Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet laut Finanzgericht Hamburg die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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